Angebote

Was ist ein Angebot?

Ein Angebot ist eine formelle Reaktion eines Anbieters auf die Nachfrage eines (potenziellen) Kunden. Damit legt sich der Anbieter – mindestens für einen bestimmten Zeitraum – fest, welchen Umfang er zu welchem Preis anbietet.
Das Angebot kann Sonderregelungen wie Rabatt oder Skonto beinhalten, Zusatzkosten wie Porto oder Spesen. Lieferzeit und Zahlungsbedingungen sind weitere Elemente des Dokumentes, unter Umständen auch der Erfüllungsort (was beispielsweise bei einer Dienstleistung sinnvoll ist). Ein Angebot muss nicht zwingend schriftlich vorliegen, sondern kann auch mündlich vorgebracht werden. In Deutschland gelten sogenannte Verträge per Handschlag als ebenso rechtlich bindend wie Verträge, die durch schriftliche Vereinbarungen zustandekommen. Im Streitfall steht ohne Zeugen allerdings Aussage gegen Aussage, weshalb ein schriftliches Angebot ein Dokument ist, das Rechtssicherheit gibt.

Freizeichnungsklausel

Angebote sind verbindlich, weshalb sich Anbieter in unsicheren Fällen gerne ein Hintertürchen offenhalten – möglich ist das durch eine Freizeichnungsklausel. Was eventuell wie ein unbekannter Begriff aus der juristischen Trickkiste klingt, kennt in Wirklichkeit jeder Verbraucher aus Prospekten, Katalogen oder Werbeanzeigen:

  • unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
  • Lieferung vorbehalten
  • Preis vorbehalten, Preis freibleibend
  • solange der Vorrat reicht

Diese Formulierungen hat jeder schon einmal gesehen oder gehört; sie dienen der Absicherung eines Anbieters.

Angebot Freizeichnungsklausel

Bei Angeboten nicht vergessen: Die Freizeichnungsklausel!

 

Nach dem Angebot folgt die Rechnung, dann die Mahnung. Wusstest du, dass du mit unserer kostenlosen Rechnungsvorlage deine Rechnungen komfortabel online erstellen kannst? Auf unserer Schwesterseite mahnung-schreiben.de findest du Vorlagen für Mahnungsschreiben.

Das gehört in ein schriftliches Angebot

  • Allgemeine Informationen: Firmenname des Anbieters, Anschrift des Anbieters, Kontaktdaten
  • Sämtliche Positionen bzw. Artikel mit jeweiligen Preisen
  • Umsatzsteuer
  • Optionale Angebotspositionen: Positionen, die nicht ausdrücklich angefragt wurden, das Angebot aber sinnvoll erweitern können, dürfen auch aufgelistet werden. Wenn diese Positionen als optional ausgewiesen werden, fließt ihr Preis nicht in die Gesamtsumme des Angebots ein.
  • Personalisierung: Ein Angebot darf wie jede Form der unternehmerischen Kommunikation eine freundliche Ansprache, Grußformeln und individuelle Hinweise enthalten. Natürlich gibt es keine Verpflichtung zur Personalisierung.
  • Angebotsbindefrist: Auch dieses Element muss nicht zwingend in ein Angebot, kann aber sinnvoll sein. Eine Angebotsbindesfrist besagt, wie lange das Dokument gültig ist. So kann der Empfänger nicht auf einen angebotenen Preis beharren, wenn mittlerweile ein paar Monate vergangen sind und es eine Preiserhöhung gab.

 

Mit Billomat rechtssichere Angebote versenden

Wenn Angebote nicht nur umfassend und rechtssicher, sondern auch freundlich formuliert, angenehm gestaltet und auf Kundenwünsche abgestimmt sind – dann sollte der Auftrag erfolgreich an Land gezogen werden können! Eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware wie Billomat unterstützt dich dabei, Angebote in der individuellen Vorlage deines Unternehmens-Designs einfach und schnell zu erstellen und zu versenden.