Kleinunternehmer-Rechnung

Was ist eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Mit der Kleinunternehmerregelung bietet der Gesetzgeber Unternehmen mit geringen Umsätzen die Möglichkeit das Wahlrecht, ob sie umsatzsteuerpflichtig sein möchten oder nicht. Kleinunternehmen sind nach §19 UStG solche Unternehmen, die höchstens 17.500 Euro Umsatz im Jahr machen.

Wer Kleinunternehmer ist, braucht also keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen zu vermerken. Hat das Vorteile oder Nachteile? Oder beides? Und wie unterscheidet sich eine Kleinunternehmer-Rechnung von sonst üblichen Rechnungen?
 

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Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Wenn ein Kleinunternehmer mit anderen Kleinunternehmern oder Privatkunden Geschäfte macht, ist ein Vorteil offensichtlich: Wenn er eine Leistung für 10,00 Euro verkauft, kostet diese Leistung wirklich nur 10,00 Euro – der Kunde bezahlt weder 7% noch 19% Umsatzsteuer auf Waren oder Dienstleistungen. Jeder Supermarkt und jeder andere umsatzsteuerpflichtige Konkurrent hat in der Regel höhere Endpreise.

Außerdem ist der Aufwand für die Buchhaltung kleiner als bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern: Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss regelmäßig eine Vorsteuererklärung abgeben. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss das nicht tun.
 
Kleinunternehmer-Rechnung

Du fällst unter die Kleinunternehmerregelung? Das hat Vorteile aber leider auch Nachteile…

 

Nachteil der Kleinunternehmerregelung

Der Vorteil des niedrigeren Preises entfällt, wenn die Kunden selbst umsatzsteuerpflichtig sind: Unternehmer bekommen bezahlte Umsatzsteuer rückerstattet. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, entrichtet nämlich nur vorläufig die Umsatzsteuer auf geschäftliche Ausgaben. Das ist gleichzeitig der Nachteil, wenn die Kleinunternehmerregelung gewählt wird: Alle geschäftlich genutzten Waren wie Ausstattung, Materialien, Dienstleitungen werden teurer, weil die Umsatzsteuer gezahlt werden muss und nicht zurückerstattet wird. Während ein umsatzsteurpflichtiges Unternehmen für einen Bleistift, der netto 1,00 Euro kostet, nach der Vorsteuererklärung faktisch auch nur 1,00 Euro ausgibt, bezahlt der Kleinunternehmer 1,19 Euro inklusive Umsatzsteuer. Was beim Bleistift nur ein Cent-Betrag ist, summiert sich bei sämtlichen Geschäftsausgaben übers Jahr häufig in stattlichen Summen.
 

Wahlrecht

Wer weniger als 17.500 Euro im Jahr umsetzt, darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, muss das aber nicht tun. Wer sein Wahlrecht in Anspruch nimmt und sich gegen die Regelung entscheidet, verpflichtet sich für fünf Jahre zur Umsatzsteuerpflicht.

 

Formalitäten der Kleinunternehmer-Rechnung

Die Kleinunternehmer-Rechnung muss alle Angaben enthalten, die auch für Rechnungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gelten. Statt einer Umsatzsteuer-ID, die das Kleinunternehmen normalerweise nicht hat, muss stattdessen die persönliche Steuernummer des Kleinunternehmers angegeben werden.

Grundsätzlich gilt für Rechnungen, auf denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, dass es einen Hinweis für das Fehlen der Umsatzsteuer geben muss. Im Fall der Kleinunternehmerregelung kann dieser Hinweis zum Beispiel so lauten:
„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“
 

Mit Billomat korrekte Kleinunternehmer-Rechnungen schreiben

Eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware wie Billomat, die sich der Größe des Unternehmens anpasst und mit ihm wächst, lässt sich natürlich auch auf Kleinunternehmer-Rechnungen einstellen. Statt jedem Rechnungsposten einen eigenen Umsatzsteuersatz zuzuweisen, werden hier die umsatzsteuerbefreiten Posten gelistet. Freifelder lassen Platz für den notwendigen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung dank Kleinunternehmerregelung.